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Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 12:07
von Jet Force
Aber meistens geraten die Unfälle dann wieder schnell in Vergessenheit.

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 12:12
von Daniel
Zum Glück. ;)

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: So 30. Mär 2008, 11:40
von Kirmes-und-co.de.tl
2004 oder 2003 weiß nicht mehr genau wann geschieh auf einer Kirmes in Frankreich auf einem Power Tower ein Unfall. Der Wagen blieb plötzlich oben stecken und ließ sich nicht mehr runter holen. Als dann die Feuerwehrleute die Fahrgäste retten wollten und auf der Leiter hoch kletterten krachte der Wagen nach unten und wurde auch nicht abgebremst. Einige Feuerwehrleute kamen ums leben, dennoch wurde keiner der Fahrgäste dabei getötet.

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 14:08
von Airtime
Eine Tote, 21 Verletzte, 2 davon schwer. Das ist die traurige Bilanz des vor einem Jahr vorgefallenen Unfalls auf einem Standing Coaster in Japan. Zu dem Unfall kam es, als die Achterbahn aus zunächst ungeklärter Ursache gegen eine Absperrung prallte.
Die rund 40 Meter hohe Achterbahnstrecke ist 1050 Meter lang. Der 1972 gegründete Vergnügungspark Expoland wurde daraufhin vorübergehend geschlossen. Die Freizeitanlage ist ein Teil des Expo-Parks auf dem Gelände der Weltausstellung von 1970 in Osaka.
Achterbahnunfall.jpg
Die meisten Unfälle oder Fehlfunktionen von Freizeitparkattraktionen haben in der Regel nur harmlose Folgen, weil die mehrfachen Sicherheitsvorkehrungen schützen. Die sehr seltenen schlimmen Unfälle sind häufig auf Fahrwerksfehler zurückzuführen. Materialermüdung oder schlechte Wartung können dafür ursächlich sein.

Trotz den schlimmen Vorfällen ist und bleibt die Achterbahn das sicherste Transportmittel und jeder, der mit einem Auto fährt, setzt sich rein statistisch wesentlich schlimmeren Gefahren aus. Wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet werden, bleibt das Achterbahnfahren weiterhin der gesichertste Spaß überhaupt.

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 15:57
von Jet Force
Und Achterbahnen mache um Längen mehr Spaß. ;) ;)

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 17:23
von Daniel
Jet Force hat geschrieben:Und Achterbahnen mache um Längen mehr Spaß. ;) ;)
Jau! Lieber ende ich auf GeForce oder Rock´n´Rollercoaster, als auf der Hinfahrt an einem Brückpfeiler!

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 20:19
von Airtime
Daniel hat geschrieben:Jau! Lieber ende ich auf GeForce oder Rock´n´Rollercoaster, als auf der Hinfahrt an einem Brückpfeiler!
Du schreist mir aus der Seele :!: :lol:

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 19:20
von Airtime
Jetzt weiß ich auch endlich warum meine absolute Lieblings-Sommerrodelbahn im Fort Fun abgerissen wurde. Schade, schade, nur die Erinnerung an magekrasse Abfahrten bleibt. :cry:
Fort Fun muss zahlen
20. Oktober 2006
Arnsberg/Wasserfall. 45.000 Euro Schmerzensgeld und die Kosten sämtlicher entstandenen und noch entstehenden materiellen Schäden muss Fort Fun dem Jungen zahlen, der vor sechs Jahren auf der Sommerrodelbahn verunglückte. So lautete gestern das Urteil des Landgerichts.
Im Juni 2000 war der damals 7-Jährige Junge aus Bielefeld mit seinem Vater die Sommerrodelbahn des Freizeitparks hinab gefahren. Nur 200 Meter unterhalb des Starts wurden die beiden in einer Kurve aus der Bahn geschleudert. An einer Bruchkante der Bahn riss sich das Kind dabei einen Arm nahezu vollständig ab; hinzu kam ein Schädelhirntrauma und schwerste Gesichtsverletzungen. In einer vierstündigen Notoperation war der Arm in der Dortmunder Unfallklinik wieder angenäht worden; 25 weitere Operationen folgten.
Die Betreiber von Fort Fun hatten zunächst dem Vater des Kindes die Schuld an dem Unfall gegeben. Er habe Warnschilder missachtet und sei zu schnell gefahren. Diese Ansicht hatte die damalige Geschäftsführung des Freizeitparks unter anderem in bundesweit ausgestrahlten Fernseh-Interviews verbreitet.
In der gestrigen Verhandlung legte der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Wolfgang Karden aus Bielefeld, dem Gericht eine Sammlung dieser Presseinterviews vor, die die Familie des Jungen damals zusätzlich belastet und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Vater nach sich gezogen hatten.
Ein abschließendes Gutachten war jedoch zu dem Schluss gekommen, dass ein bereits länger vorhandener Riss in der Fahrrinne den Unfall verursacht hatte. Dafür, so das Gericht, sei allein der Betreiber verantwortlich.
In einem Grund- und Teilurteil hatte die 4. Zivilkammer des Landgerichts daher bereits im Januar vergangenen Jahres entschieden, dass dem Jungen ein Schmerzensgeld sowie der Ersatz sämtlicher materiellen Schäden zusteht.
Ein Gutachten über die gesundheitlichen Folgen des Unfalls stellt fest, dass diese weniger gravierend seien als anfangs befürchtet, und spricht von einer bemerkenswert guten Heilung. Der Arm sei zwar verkürzt und nicht voll belastbar und die Sensibilität der linken Hand sei weiterhin eingeschränkt. Die Grobmotorik, so das Gericht in der Urteilsbegründung, sei aber nahezu unbeeinträchtig.
Die Familie des Jungen hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 80 000 Euro nebst Zinsen gefordert. Die Gegenseite hatte 30 000 Euro angeboten. Auf ein höheres Schmerzensgeld wollte man sich nur in Verbindung mit einer Gesamtabfindung einlassen, mit der auch alle künftigen Ansprüche erledigt wären.
Nach der vollständigen Übernahme von Fort Fun hat die Grévin Deutschland GmbH die Sommerrodelbahn geschlossen. Der Prozess, so sagte ein Unternehmenssprecher gestern, sei im Wesentlichen von der früheren Versicherung geführt worden.

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Do 10. Apr 2008, 15:55
von Jet Force
Ich find, 45.000 sind ne bischen wenig für ein abgerissenen Arm (auch wenn er wieder angenäht wurde).

Re: Unfälle in Attraktionen

Verfasst: Fr 11. Apr 2008, 00:21
von Freak
Airtime hat geschrieben:
Daniel hat geschrieben:Jau! Lieber ende ich auf GeForce oder Rock´n´Rollercoaster, als auf der Hinfahrt an einem Brückpfeiler!
Du schreist mir aus der Seele :!: :lol:
Sterben auf einem Coaster...in einem Deutschen- Freizeitpark bei den TÜV Vorschriften eher unwahrscheinlich.

Ohne einen Park Schlechtmachen zu wollen möchte ich dennoch behaupten dass dies mit viel Glück möglich sein sollte. :twisted:
(Ich schreibe hier nur von meinem Persönlichen- Gefühl / Eindruck!)

Mann soll es kaum Glauben es gibt einen Park der dank seiner Technischeneinrichtung im Sicherheitsbereich den Namen Mega- Coaster erschlichen hat. :oops:
Seit ein paar Jahren beobachte ich dort bei meinen Besuchen im Jahr, das auf Instandhaltung augenscheinlich kein wert gelegt wird, denn dort sind immer wieder und meistens mehrere Sitzplätze in verschiedenen Attraktionen gesperrt.

Mal sehen wie es dieses Jahr dort aussieht. Einmal habe ich es schon probiert (dieses Jahr) nur waren viele Attraktionen geschlossen.

In diesem Sinne; sollte es passieren möchte ich mit dabei sein und mit voll G-Kraft aus dem Leben gerissen werden.