Re: Unfälle in Attraktionen
Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 12:07
Aber meistens geraten die Unfälle dann wieder schnell in Vergessenheit.
Jau! Lieber ende ich auf GeForce oder Rock´n´Rollercoaster, als auf der Hinfahrt an einem Brückpfeiler!Jet Force hat geschrieben:Und Achterbahnen mache um Längen mehr Spaß.
Du schreist mir aus der SeeleDaniel hat geschrieben:Jau! Lieber ende ich auf GeForce oder Rock´n´Rollercoaster, als auf der Hinfahrt an einem Brückpfeiler!
Fort Fun muss zahlen
20. Oktober 2006
Arnsberg/Wasserfall. 45.000 Euro Schmerzensgeld und die Kosten sämtlicher entstandenen und noch entstehenden materiellen Schäden muss Fort Fun dem Jungen zahlen, der vor sechs Jahren auf der Sommerrodelbahn verunglückte. So lautete gestern das Urteil des Landgerichts.
Im Juni 2000 war der damals 7-Jährige Junge aus Bielefeld mit seinem Vater die Sommerrodelbahn des Freizeitparks hinab gefahren. Nur 200 Meter unterhalb des Starts wurden die beiden in einer Kurve aus der Bahn geschleudert. An einer Bruchkante der Bahn riss sich das Kind dabei einen Arm nahezu vollständig ab; hinzu kam ein Schädelhirntrauma und schwerste Gesichtsverletzungen. In einer vierstündigen Notoperation war der Arm in der Dortmunder Unfallklinik wieder angenäht worden; 25 weitere Operationen folgten.
Die Betreiber von Fort Fun hatten zunächst dem Vater des Kindes die Schuld an dem Unfall gegeben. Er habe Warnschilder missachtet und sei zu schnell gefahren. Diese Ansicht hatte die damalige Geschäftsführung des Freizeitparks unter anderem in bundesweit ausgestrahlten Fernseh-Interviews verbreitet.
In der gestrigen Verhandlung legte der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Wolfgang Karden aus Bielefeld, dem Gericht eine Sammlung dieser Presseinterviews vor, die die Familie des Jungen damals zusätzlich belastet und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Vater nach sich gezogen hatten.
Ein abschließendes Gutachten war jedoch zu dem Schluss gekommen, dass ein bereits länger vorhandener Riss in der Fahrrinne den Unfall verursacht hatte. Dafür, so das Gericht, sei allein der Betreiber verantwortlich.
In einem Grund- und Teilurteil hatte die 4. Zivilkammer des Landgerichts daher bereits im Januar vergangenen Jahres entschieden, dass dem Jungen ein Schmerzensgeld sowie der Ersatz sämtlicher materiellen Schäden zusteht.
Ein Gutachten über die gesundheitlichen Folgen des Unfalls stellt fest, dass diese weniger gravierend seien als anfangs befürchtet, und spricht von einer bemerkenswert guten Heilung. Der Arm sei zwar verkürzt und nicht voll belastbar und die Sensibilität der linken Hand sei weiterhin eingeschränkt. Die Grobmotorik, so das Gericht in der Urteilsbegründung, sei aber nahezu unbeeinträchtig.
Die Familie des Jungen hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 80 000 Euro nebst Zinsen gefordert. Die Gegenseite hatte 30 000 Euro angeboten. Auf ein höheres Schmerzensgeld wollte man sich nur in Verbindung mit einer Gesamtabfindung einlassen, mit der auch alle künftigen Ansprüche erledigt wären.
Nach der vollständigen Übernahme von Fort Fun hat die Grévin Deutschland GmbH die Sommerrodelbahn geschlossen. Der Prozess, so sagte ein Unternehmenssprecher gestern, sei im Wesentlichen von der früheren Versicherung geführt worden.
Sterben auf einem Coaster...in einem Deutschen- Freizeitpark bei den TÜV Vorschriften eher unwahrscheinlich.Airtime hat geschrieben:Du schreist mir aus der SeeleDaniel hat geschrieben:Jau! Lieber ende ich auf GeForce oder Rock´n´Rollercoaster, als auf der Hinfahrt an einem Brückpfeiler!