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Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 12:03
von Hannilein
Als Familienvater stellt sich mir immer wieder die Frage: Darf die 8-jährige Tochter mit gerade mal 1,30m auf diverse Achterbahnen usw. drauf oder nicht? Generell gibt es keine Probleme, die Messlatte am Eingang einer Attraktion wird aufgesucht, entweder es passt oder nicht. Dumm ist aber, wenn sie eine Attraktion schon gefahren ist, die gleiche aber in einem anderen Park verboten ist. Beispiel: Rainbow-Heide Park: 1m! Rainbow-Serengetipark: 1,40m!
Oder die SLC's: Movie Park - MP Express: Größe 1,30 bis 1,95m , Heide Park - Limit: 1,30m Mindestalter 10 Jahre , Walibi World - El Condor: 1,40m , Walibi Belgium - Vampire: 1,30m !
Vier gleiche Achterbahnen, vier verschiedene Größen- bzw. Altersangaben. Ich könnte noch diverse weitere Beispiele aufzählen. Woran liegt das? Gutdünken des TÜV's? Habt ihr da auch schon Erfahrungen mit gemacht? Bin auf Antworten oder Erklärungsversuche gespannt...

Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 12:34
von Daniel
Ich kann dir sagen, dass du mit diesem Problem nicht alleine bist. Per Kontaktformular hatten wir diese Anfrage schon 2-3 mal. Ich möchte hinsichtlich der Aktualität dieses "Problems" nochmal darauf hinweisen, dass wir für die bei und genannten Mindestgrößen keine Gewähr geben und bitten, diese immer auch auf der offiziellen Parkseite zu prüfen. Danke.
Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 13:54
von Hannilein
Dass ihr die Gewehr nicht übernehmt, ist mir schon klar. Es geht hier ja auch nicht um eure Angaben, sondern um die an den Attraktionen in den Parks. Immer wieder gibt es für ein und dasselbe Fahrgeschäft völlig unterschiedliche Anforderungen, und das nicht nur in verschiedenen Staaten, teilweise sogar innerhalb eines Bundeslandes. Und das finde ich irgendwie merkwürdig...

Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 13:56
von Airtime
Hannilein hat geschrieben:Habt ihr da auch schon Erfahrungen mit gemacht?
Ein sehr wichtiges Thema, das hier endlich mal angesprochen wird. Wenn ich meine Kinder mit in einen Freizeitpark nehme, dann prüfe ich jedesmal detailliert, womit gefahren werden darf und womit nicht. Häufig informiere ich mich zusätzlich per Mail oder Hotline. Die Unterschiede sind teilweise wirklich riesig, so darf der Froschflitzer im Serengeti Park erst ab 1,40 Meter gefahren werden, baugleiche Anlagen in anderen Parks schon ab 1,00 Meter. Bei Sommerrodelbahnen ist dies ähnlich, i. d. R. dürfen Kinder erst ab 2 Jahren mitgenommen werden, auf dem Fichter-Flitzer im Panoramapark liegt dies jedoch im Ermessen der Eltern, so dass mein Einjähriger schon das Vergnügen erleben durfte. In Holland dürfen viele Kinder schon ab 90 cm Körpergröße in Begleitung eines Erwachsenen auf viele Fahrgeschäfte, in Deutschland oft erst ab 1,00 Meter.
Meiner Meinung nach ist das Management in vielen Parks schwach, so dass es versäumt wird die Körper-Mindestgröße aktualisieren zu lassen. Es interessiert sich niemand dafür oder es fühlt sich dafür niemand zuständig. Nicht selten landen irgendwelche BWL-Diplomer-Schnösel in Freizeitpark-Managementpositionen, obwohl sie von der Branche keine Ahnung haben und sich überhaupt nicht dafür interessieren. Das auch nur, weil sie in ihre Wunsch-Branchen nicht reinkommen oder gescheitert sind. Ein Jammer ist das.
Als Referenz für verantwortungsvolle Managementstellen sollte immer die langfristige Mitgliedschaft in diesem hochqualitativen Forum Voraussetzung sein!

Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 13:59
von Firstdrop
Dass es zwischen El Condor und MP Xpress unterschiede gibt ist schon klar, da einmal der niederländische TÜV prüft und einmal der deutsche, doch das ab Jahren im Heide Park, kann ich selber nicht verstehen. Ich glaube das war früher im Movie Park auch so, mit der Altersbeschränkung. Und vielleicht denken die im Heide Park, dass man mit Jahren noch nicht so groß ist, was natürlich falsch ist.
Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 14:06
von Björn
Finde ich auch immer wieder sehr merkwürdig, wenn man bei der einen Achterbahn reinkommt und bei der anderen baugleichen Anlage dumm davor steht. Besonders ärgerlich finde ich allerdings Altersangaben, die außer einem Bezug zu den kognitiven Fähigkeiten einer Person nichts aussagen. Noch dazu ist sowas nur sehr schwer messbar wenn man gerade vorm Operator steht und dann über das Alter des Kindes verhandelt wird. Ich bin daher Pro-Mindestgrößen (die man dann eventuell entsprechend höher setzen muss). Naja, ich schweife gerade etwas ab...
Wie kommen diese unterschiedlichen Angaben zustande? Ich weiss es auch nicht, vermute aber besonders bei unterschiedlichen Ländern die abnehmenden Behörden dahinter. Das jüngste Beispiel war der Unterschied zwischen El Condor und MP Express. Bei El Condor galt bis vor kurzem auch noch 1,30m als Mindestgröße. Dies wurde in diesem Jahr auf 1,40m heraufgesetzt. Einen konkreten Grund kenne ich nicht, allerdings waren dort einige Tests mit neuen Zügen gemacht worden. Vielleicht hängt es damit zusammen.
Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Parks, die nach, sagen wir mal, schlechten Erfahrungen, die Größenangaben eigenständig hochsetzen. So geschehen im Parc Astérix nachdem es dort im letzten Jahr (oder war es das Jahr davor) einen Unfall im Rafting gab, als ein Kind in den Fluss gestürzt ist. Seitdem können alle Wasserfahrten dort nur noch ab 1,30m allein gefahren werden. Dies gilt dann auch für Kanalfahrten wie
diese hier. Finde ich gut.
Parks müssen also bestimmte Angaben behördlich einhalten, können aber beliebige höhere Anforderungen wirksam machen.
Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 14:15
von Hannilein
Generell kann ich die meisten Größenangaben auch nachvollziehen. Und ich finde es auch in Ordnung, wenn Kinder bis zu einer gewissen Größe von Erwachsenen begleitet werden müssen. Nur dass es bei baugleichen Anlagen Größenunterschiede von bis zu 50 cm gibt, ist einfach nicht nachzuvollziehen...

Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 18:37
von Oliver
Was mich an der Sache wundert ust, dass einige Parks die Größenbeschränkung nach oben offen lassen, andere Parks, hauptsächlich in Europa, setzen aquch nach oben hin Grenzen. In US-amerikanischen Parks hab ich auf keiner HP irgendwelche Bestimmungen nach oben hin gesehen (höchstens in der Breite

), obwohl die Bahnen gleicher Hersteller sind wie in Europa. Ich denke letzendlich wird es dem Park und dem TÜV überlassen wie die Bestimmungen aussehen. Und da es in den Usa etwas derartiges nicht gibt, haben die dort freie Hand.
Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 20:07
von KX 10
Der TÜV legt bei uns alleine die Begrenzungen fest.
Bei ähnlichen Anlagen sind es oft Kleinigkeiten, die man gar nicht bemerkt, die zu Unterschieden führen.
Das es bei baugleichen Anlagen verschiedene Bestimmungen gibt ist natürlich völlig sinnlos. Dazu kommt es einfach wenn es verschiedene TÜV-Mitarbeiter sind. Da kommt es dann zu Unterschieden, obwohl beide Attraktionen genau gleich sind.
Der Parkbetreiber kann auch mit den TÜV-Mitarbeitern verhandeln.
Außerdem gibt es glaub ich noch unterschiede zwischen den Prüfverfahren von TÜV Nord und TÜV Süd.
So hab ich es irgendwo mal gelesen, ich gebe geine Garantie auf Richtigkeit der Aussagen

Re: Mindestgröße an Fahrgeschäften
Verfasst: Do 25. Sep 2008, 14:23
von Firstdrop
Aber Heide Park und Movie Park werden beide vom TÜV Nord geprüft und es gibt trtzdem Unterschiede bei den SLC's.