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Nee, ich spare doch auf einen Altersruhesitz in RustKönnen wir nicht einfach alle zusammenlegen und ne offene WG daraus machen?
Heide-Park-Villa: Streit geht weiter
Soltauer Freizeitpark beantragt Berufung – Uneingeschränktes Wohnen oder freie Fahrt für Achterbahnen?
Soltau. Der Rechtsstreit um die Villa am Rande des Soltauer Heide-Parks geht in die zweite Runde: Der Freizeitpark will gegen die Einstufung des Gebäudes als allgemeines Wohngebäude angehen. Er hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts beantragt, wie Gerichtssprecher Gerd Ludolfs erläuterte.
Das Verwaltungsgericht hatte einer Feststellungsklage des früheren Heide-Park-Besitzers Hans-Jürgen Tiemann gegen den Landkreis Soltau-Fallingbostel stattgegeben. Der Landkreis hatte die Villa als Betriebsleiterhaus eingestuft, Tiemann war damit nicht einverstanden und gewann vor Gericht. Der Heide-Park war in dem Verfahren Beigeladener, kann daher auch Rechtsmittel einlegen.
Der Landkreis dagegen will das Urteil akzeptieren: „Wir machen nichts“, sagte Sprecher Andreas Pütz.
Tiemann hatte die reetgedeckte Villa mit ihren 700 Quadratmetern Wohnfläche Mitte der 1980er-Jahre für sich selbst gebaut – und auch behalten, nachdem er im November 2002 den Heide-Park selbst an die Tussaud-Gruppe verkauft hat. Die Frage nach einer Beschränkung als Betriebsleiterhaus spielte damals noch keine Rolle.
Doch nun zog Tiemann vor Gericht und argumentierte, mit einer Beschränkung könne er die Villa weder verkaufen noch vermieten. Er wollte festgestellt haben, dass uneingeschränktes Wohnen in der Villa möglich ist. Das Verwaltungsgericht folgte dem. Denn der Landkreis hatte zwar in einem Bauvorbescheid die Beschränkung auf Betriebsleiterhaus festgeschrieben. In der Baugenehmigung selbst aber fehlt diese ausdrückliche Einschränkung.
Keine Stellungnahme
Vom Heide-Park war keine Stellungnahme zu erhalten, warum er gegen dieses Urteil vorgehen will. Die Gründe liegen aber auf der Hand. Denn die Gerichtsentscheidung könnte für Zukunftspläne der gesamten Freizeitanlage weitreichende Folgen haben. Die reetgedeckte Villa liegt nur wenige hundert Meter von Colossos und Scream entfernt – entsprechend laut ist es. Die genehmigten Fahrgeschäfte haben zwar Bestandsschutz, anders sieht es aber bei künftigen Projekten aus. Diese Vorhaben müssen Schutzvorschriften für die Umgebung einhalten, vor allem die Lärmemissionen dürfen nicht zu hoch sein.
(c) Böhme Zeitung 26.05.2011
Wie der Einspruch vom Park ausgegangen ist weiß ich leider nicht. Von daher kann ich auch keine Aussage treffen, als was das Gebäude jetzt eingestuft ist. Da aber der Wing Coaster gebaut wurde und sicher lauter ist als die damals dort stehende Wildwasserbahn, kann man davon ausgehen, dass man das Gebäude nicht als reines Wohnhaus durchgehen lässt ODER es aufgrund des Leerstands zu keiner Beeinträchtigung (Klage) gekommen ist.Scheitern an Villa neue Heide-Park-Attraktionen?
Gericht: „Betriebsleiterhaus“ uneingeschränkt nutzbar – Vier-Millionen-Euro-Objekt
Soltau. Einschränkungen müssen in einer Baugenehmigung festgehalten werden – sonst sind Auflagen für ein Gebäude später nicht gültig. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt – und einer Feststellungsklage des früheren Heide-Park-Besitzers Hans-Jürgen Tiemann gegen den Landkreis Soltau-Fallingbostel stattgegeben.
Tiemann hatte dagegen geklagt, dass seine am Rande des Soltauer Freizeitparks errichtete Villa als Betriebsleiterhaus eingestuft wird. Stattdessen soll dort allgemein Wohnen zulässig sein – ohne Auflagen. Das Verwaltungsgericht gab Tiemann Recht, sah keine Beschränkung auf Betriebsleiter. Wohnnutzung ist damit „auf rechtlich sicheren Füßen“ möglich, wie Gerichtssprecher Gerd Ludolfs erläuterte.
Tiemann hatte laut Ludolfs mit dem Argument geklagt, mit einer Beschränkung könne er die Villa weder verkaufen noch vermieten. In der Vergangenheit war das Reetdachhaus bereits beim Makler angeboten worden – zu einem Kaufpreis von vier Millionen Euro.
Tiemann hatte die Villa mit ihren 700 Quadratmetern Wohnfläche Mitte der 1980er-Jahre für sich selbst gebaut – und auch behalten, nachdem er im November 2002 den Heide-Park selbst an die Tussaud-Gruppe verkaufte.
Keine Bindungswirkung
1985 hatte Tiemann die Baugenehmigung für das Reetdachhaus erhalten, ohne eine ausdrückliche Einschränkung. Zuvor hatte es allerdings bereits einen Bauvorbescheid gegeben, und darin hatte der Landkreis laut Sprecherin Christina Vogt die Beschränkung auf Betriebsleiterhaus festgeschrieben. Die Behörde war deshalb davon ausgegangen, dass dieser Bauvorbescheid eine Bindungswirkung für die Genehmigung hat. Das Verwaltungsgericht sah das nun aber anders.
Diese Gerichtsentscheidung könnte für die gesamte Freizeitanlage weitreichende Folgen haben. Die reetgedeckte Villa liegt idyllisch, eine großzügige Rasenfläche erstreckt sich von der Terrasse bis zu einem kleinen See – doch zumindest gewöhnungsbedürftig ist der Heide-Park-Lärm.
Denn das Haus liegt nur wenige hundert Meter von Colossos, Scream & Co entfernt. Daran könnte ein neuer Eigentümer wenig ändern, denn die bestehenden genehmigten Fahrgeschäfte haben Bestandsschutz.
Anders sieht es aber bei künftigen Projekten aus. Diese Vorhaben müssen die Schutzvorschriften für die Umgebung einhalten, vor allem die Lärmemissionen dürfen nicht zu hoch sein. Landkreis-Sprecherin Vogt bestätigte, dass bei Genehmigungen Immissionswerte für benachbarte Wohnbebauung geprüft und berücksichtigt werden. Für die Zulässigkeit sei dann der Abstand zu dem Gebäude maßgeblich.
Gegen die Entscheidung kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beantragt werden. Der Landkreis prüft nach Angaben von Vogt, ob er gegen das Urteil rechtlich vorgehen will.
Was die Entscheidung für den Heide-Park letztlich bedeutet und wie die Freizeitanlage damit umgeht, ist offen. Das Unternehmen war Beigeladener zu der Verhandlung, könnte damit auch selbst Rechtsmittel einlegen – oder eben selbst die Villa kaufen. Geschäftsführer Hannes Mairinger wollte sich aber nicht weiter äußern: „Kein Kommentar“, so seine Stellungnahme.
(c) Böhme Zeitung 05.05.2011